An dem Staffellauf können nur natürliche Personen teilnehmen, die mindestens acht Jahre alt sind. Teilnehmer im Alter von acht bis zwölf Jahren dürfen nur Streckenabschnitte von maximal 5 km Länge laufen, Läufer, die älter als 12 Jahre sind, dürfen auch die 10 km Streckenabschnitte laufen.
Nicht erlaubt ist die Teilnahme mit Fahrrad, Inlineskates, Rollstühlen, Nordic-Walking-Stöcken oder sonstigen Geräten, durch die andere Teilnehmer gefährdet werden können. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet - Ausnahmen: Assistenzhunde.